Ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder für Ausweise
Ab 1. Mai dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind dann zwingend digitale Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden.
Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die noch mit unlängst angefertigten Papierpassbildern einen Ausweis beantragen wollen, müssen zwingend bis spätestens 30. April den entsprechenden Antrag stellen. Ab 1. Mai 2025 sind Papierbilder für die Beantragung von Ausweispapieren nutzlos, selbst wenn die Bilder neu sind.
Die Stadt Fürstenfeldbruck wird vorerst keine Möglichkeit anbieten, diese digitalen Lichtbilder im Rahmen der Ausweisbeantragung zu erstellen. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig vor dem Termin um ein digitales Lichtbild zu bemühen.
Sie können dies nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen). Unter der privaten Webseite https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Sie nach Fotodienstleistern in Fürstenfeldbruck suchen.
Digitale Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Eine Ausweisbeantragung ist ohne die Möglichkeit auf den Zugriff zum digitalen Lichtbild nicht möglich!
Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die noch mit unlängst angefertigten Papierpassbildern einen Ausweis beantragen wollen, müssen zwingend bis spätestens 30. April den entsprechenden Antrag stellen. Ab 1. Mai 2025 sind Papierbilder für die Beantragung von Ausweispapieren nutzlos, selbst wenn die Bilder neu sind.
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
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