Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Juli 2020

Stadt fördert weiterhin Vereine in der Marthabräuhalle

Seit Anfang 2012 unterstützt die Stadt örtliche Vereine, wenn sie die Marthabräuhalle für Veranstaltungen anmieten. Grund hierfür ist, dass Vereine sich eine Miete in Bruck leisten können sollen, nicht in umgebende Gemeinden abwandern müssen. Der Zuschuss betrug bislang 50 Prozent, davon hat die Brauerei Kaltenberg, über die die Getränke abzunehmen waren, 100 Euro übernommen. In den vergangenen Jahren haben regelmäßig zwei Vereine von dem Angebot Gebrauch gemacht.

Nachdem nun ein Pächterwechsel bei der Marthabräu-Gastronomie stattgefunden hat, stand diese Regelung im Juli auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Dieser beschloss einstimmig, auch künftig bei der Bezuschussung zu bleiben. Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) befürwortete das Vorgehen, vor allem, da im Veranstaltungsforum die Miete für Vereine oft zu hoch sei. Allerdings machte er auf die darüber hinaus bestehende Kulturförderung aufmerksam, aus der für drei Veranstaltungen pro Jahr ein Zuschuss von 500 Euro beantragt werden kann. Werden Mittel aus diesem Topf in Anspruch genommen, soll darüber hinaus kein zusätzliches Geld für die Miete fließen.

Dieter Kreis (ÖDP) wies darauf hin, dass inzwischen keine Speisen mehr von den Vereinen selbst mitgebracht werden dürfen und stellte infrage, ob die Halle damit noch so attraktiv sei. Man solle diesen Punkt mit der neuen Pächterin nochmals verhandeln.

Sitzungsleiter und Zweiter Bürgermeister Christian Stangl (Grüne) versprach, diesen Punkt mitzunehmen, verwies gleichzeitig aber auch auf die Möglichkeit, an einem Tag pro Woche das Lichtspielhaus mieten zu können.

Bürgergutscheine und Hilfsfonds zulässig und umsetzbar?

Um die von Corona gebeutelte lokale Wirtschaft zu unterstützen, lagen der Verwaltung zwei Sachanträge vor, die der Finanzausschuss im Juli zu behandeln hatte. Zum einen sollen auf Wunsch von Philipp Heimerl (SPD) und Florian Weber (Die PARTEI) sogenannte Bürgergutscheine entweder in Höhe von je 50 Euro an bis zu 30.000 Bürger oder alternativ im Wert von 25 Euro an bis zu 15.000 Brucker ausgereicht werden. Die Gutscheine wären innerhalb von zwei Monaten in den lokalen Betrieben einzulösen, die durch die Corona-Krise besonders stark beeinträchtig wurden.

Ein weiterer Antrag zur lokalen Wirtschaftsförderung wurde von Adrian Best (Die Linke) und Florian Weber (Die PARTEI) eingereicht. Demnach soll ein „Corona-Hilfsfonds“ über 350.000 Euro durch die Stadt aufgelegt werden. Antragsberechtigt sollen Vollzeit- Gewerbetreibende, Solo-Selbstständige und Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, sein, die maximal zwei Vollzeit-Angestellte oder entsprechende Teilzeit-Angestellte haben, wobei Minijobber mit 0,3 Vollzeitstellen angesetzt werden. Ferner solle dies für Branchen, die vom Betriebsverbot betroffen waren oder die einen Umsatzrückgang von mindestens zwei Drittel zum Vorjahr nachweisen können, gelten. Als nicht zurück zu zahlende Fördersummen wurden bei Gewerbetreibenden mit Ladengeschäft 1.000 Euro, bei denen ohne Ladengeschäft 500 Euro genannt.

Finanziert werden soll das Ganze unter anderem aus den Einsparungen, die sich aus ausgefallenen städtischen Veranstaltungen wie dem Volksfest ergeben.

Finanzielle Unterstützung überhaupt zulässig?
Die Finanzverwaltung mit Chefin Susanne Moroff verwies auf die verschiedenen Unterstützungsprogramme des Bundes und des Freistaates, die von der Stadt umgesetzt würden. Nach ihrer Ansicht sei jedoch eine finanzielle Wirtschaftsförderung privater Unternehmen – wie bislang auch schon – unzulässig, die Stadt dürfe Gemeindevermögen nicht verschenken. Diese Beurteilung ergebe sich aus einem Schreiben der Bayerischen Staatsregierung. Dort heißt es in einem Passus, dass es nicht für vertretbar gehalten werde, wenn seitens der Kommunen Bürgerschaften (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen gewährt würden, ohne dass eine kommunale Aufgabe vorliegt. Über die bereits bestehenden Hilfen hinausgehende parallele Aktivitäten von den Kommunen würden zudem die Gefahr mit sich bringen, dass öffentliche Mittel ungleichmäßig verteilt werden und sie die finanzielle Kraft binden würden, welche nach Abflauen der Pandemie zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und damit zum Wiederanlaufen der Wirtschaft dringend benötigt würden.

In der Diskussion im Finanzausschuss hinterfragte Adrian Best (Die Linke) die Formulierung „nicht vertretbar“. Diese müsse nicht „rechtlich nicht zulässig“ bedeuten, sondern könnte auch als „nicht angedacht“ ausgelegt werden – zumal andere deutsche Städte ähnliche Konzepte wie beantragt durchführen würden.

Frage der Umsetzbarkeit
Gewerbereferent Franz Höfelsauer (CSU) hielt beide Anträge für nicht durchführbar. Sie seien mit einem riesigen Aufwand für die Verwaltung verbunden. Die beste Hilfe sei, Freunde und Bekannte zu animieren, in Bruck einzukaufen.

Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) befand die Anträge zur Förderung der regionalen Wirtschaft als „ziemlich spannend“. Die Bürgergutscheine seien ein typisches Förderprogramm, mit dem man aus Rezessionszeiten herauskomme, damit werde die individuelle Kaufkraft gestärkt. Allerdings habe man derzeit in der Stadt eher weniger das Problem der Kaufkraft, sondern vielmehr, dass das vorhandene Geld nicht ausgegeben werde, die Leute beim Konsumieren sehr zurückhaltend seien. Von daher sah er einen Ansatzpunkt bei Menschen mit niedrigem Einkommen wie Rentner, Studierende oder Alleinerziehende. Denn diese würden zusätzlich zum knappen Budget verfügbares Geld in der Regel zu 100 Prozent auch ausgeben. Man solle daher die Gutscheine zielgerichtet an diese Bevölkerungsgruppe ausgeben, auch wenn die Frage sei, wie das umgesetzt werden könnte. Auch den Hilfsfonds für Mini- und Kleinunternehmen befürwortete er, stellte aber auch hier die Frage: „Wie bekommen wir die Zielgruppe in den Fokus, woher kommen die Infos, wer entsprechend betroffen ist?“

Grundsätzliches Lob gab es von Willi Dräxler (BBV), allerdings werde man mit den Beträgen kein Unternehmen retten können. Tendenziell würde er eher das Geld für den sozialen Wohnungsbau am Sulzbogen verwenden wollen.

Als ein bürokratisches Monster bezeichnete Jan Halbauer (Grüne) die Idee mit den Gutscheinen, weil mit einem enormen Aufwand verbunden. Auch müsste ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Wichtig sei bei dem Hilfsfonds, dass die Stadt prüft, wie viele Betriebe überhaupt antragsberechtigt sein könnten, denn man brauche eine konkrete Grundlage für den Betrag, der bereit gestellt werden soll. Auch für Susanne Moroff, Leitung der Finanzverwaltung, ist dies ein großes Thema: Man habe weder eine Datengrundlage für die Betriebe noch könne die Verwaltung aus personellen Gründen diese erheben.

Dieses Problem sah auch Andreas Rothenberger (BBV), der zudem bei den Gutscheinen das Einlösen bei Unternehmensketten ausgeschlossen haben möchte. Andreas Lohde (CSU) erinnerte daran, dass die Verwaltung unter anderem dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet sei. Man brauche daher konkrete Kriterien für die Vergabe von Geldmitteln. Eine „Umetikettierung“ der Gelder aus dem städtischen Veranstaltungstopf befand er für unkritisch.

Wie geht es weiter?
Zunächst soll über die Kommunalaufsicht geprüft werden, ob die Hilfen rechtlich zulässig wären. In einer Arbeitsgruppe soll geklärt werden, wie man sowohl bei den Gutscheinen als auch dem Hilfsfonds die Bedürftigen herausfiltern kann. Außerdem ist die Praktikabilität und Umsetzbarkeit anhand der personellen Ressourcen in der Verwaltung zu prüfen. Das Ergebnis wird dem Ausschuss dann zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 




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