Sitzung des Ausschusses für Integration, Soziales, Jugend und Sport vom März 2024

Geänderte Altersgrenzen bei Stadtjugendrat

Der Stadtjugendrat hat darum gebeten, dass die Altersgrenzen heraufgesetzt werden. Und zwar bei den Mitgliedern von 21 auf 23 Jahre, bei den Wählern von 22 auf 24 Jahre. Der Ausschuss für Integration, Soziales, Jugend und Sport hat dem Vorschlag einstimmig zugestimmt, nun muss noch der Stadtrat über die erforderliche Änderung der Satzung entscheiden.
Zur Begründung führte das Jugendgremium an, dass die meisten Beiräte in Bayern eine höhere Altersgrenze hätten, eine größere Möglichkeit zur politischen Teilhabe für junge Erwachsene bestehe und vor allem durch eine längere Verweildauer der Mitglieder eine bessere Weitergabe der wertvollen Erfahrungen an jüngere, nachrückende Jugendliche möglich sei. Die beiden Jugendreferenten Quirin Droth (FW) und Lisa Rubin (BBV) unterstützten den Wunsch ausdrücklich.

Sportanlage an der Klosterstraße soll neu aufgeteilt werden

Die Football- und Rugbyabteilungen des Turn- und Sportvereins (TuS), die sich im Stadion auf der Lände zum Training und Spiel einfinden, brauchen mehr Platz. Sanitäranlagen und Umkleiden gibt es dort auch nicht. Nach Ansicht der Mehrheit des Sportausschusses und der Verwaltung ist dagegen die Sportanlage an der Klosterstraße durch den Sportclub Fürstenfeldbruck (SCF) als Pächter nicht voll ausgelastet, vor allem, weil beide Herrenmannschaften derzeit nicht im Spielbetrieb sind. In der November-Sitzung vergangenen Jahres wurde daher der Verwaltung der Auftrag erteilt, zwei Alternativverträge ausarbeiten. Einen mit der Aufteilung der Anlage zwischen SCF und TuS und einen, in dem der TuS Hauptpächter ist. Nun stand das Thema im Ausschuss wieder auf der Tagesord- nung. Inzwischen hatte sich herausgestellt, dass der TuS nicht alleiniger Pächter sein will. Daher wurde nur die erste Variante zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie wurde mit einer Gegenstimme von den Rätinnen und Räten begrüßt. Das letzte Wort hat der Stadtrat Ende April.

Ihm wurde vom Ausschuss empfohlen, den Nutzungsvertrag zwischen SCF und der Stadt zum Jahresende zu kündigen und mit beiden Vereinen einen neuen Vertrag abzuschließen. Dieser ist zunächst auf drei Jahre begrenzt, damit man reagieren kann, sollte der SCF wieder Herrenmannschaften mit entsprechendem Platzbedarf haben. Es ist vorgesehen, am Ende eines jeden Jahres zu schauen, wie es läuft.Die  Footballer der Fursty Razorbacks sollen – wie vorgesehen – eine Containeranlage auf der Lände mit Umkleiden und Sanitäranlagen bekommen, denn dort wird weiterhin der Spielbetrieb absolviert. Darüber berät aber noch der Finanzausschuss. Der SCF behält bis auf den Bolzplatz sämtliche Außenflächen. Die Fursty Razorbacks und die Abteilung Rugby bekommen für den Trainingsbetrieb den großen Bolzplatz und als Lager eine Garage sowie einen Raum im Vereinsheim, darüber hinaus einen weiteren großen Raum und einen kleinen Lagerraum. Außerdem stehen ihnen Umkleidekabinen zur Verfügung. Beide Vereine werden vertraglich verpflichtet, für die ihm überlassenen Flächen und Räumlichkeiten eigenständig und eigenverantwortlich die Wartung, Pflege, Instandhaltung, Erneuerung und den Unterhalt zu übernehmen. Für die gemeinschaftlich genutzten Flächen wird diese Aufgaben der SCF übernehmen und entsprechend einen höheren Betrag in der noch abzuschließenden Zuschussvereinbarung erhalten.

Bevor in den Tagesordnungspunkt eingestiegen wurde, erhielt Patrick Lapper, ein Ex-Jugendspieler des SCF, Rederecht. Zusammen mit einigen anderen Engagierten will er wieder zwei Herrenteams auf die Beine stellen. Allerdings treibt ihn die Sorge um, dass die Umkleidekabinen bei einer gemeinsamen Nutzung dann nicht ausreichen werden. Auch brauche der Verein weiterhin dringend den jetzigen Besprechungsraum. Dort fänden gerade für die Jugendmannschaften wichtige Videoanalysen und Taktikbesprechungen statt. Der Abgabe des Bolzplatzes sei okay, da er nicht voll ausgelastet sei. Er ergänzte im Verlauf der Sit- zung, dass im Mai eine Mitgliederversammlung des Fußballvereins stattfinden soll. Dass diese abgehalten wird, sei eine Prämisse des Teams gewesen, das den SCF wiederbeleben will. OB Christian Götz (BBV) hierzu: „Das wäre wunderbar.“ (Anmerkung der Redaktion: Seit 2017 hat keine Mitgliederversammlung mit Wahlen mehr stattgefunden).
In der Diskussion versuchten mehrere Mitglieder des Ausschusses, Lapper die Bedenken zu nehmen. Früher habe der Verein viel mehr Mannschaften gehabt und dies habe auch funktioniert, so zum Beispiel Sportreferent Martin Kellerer (CSU). Achim Mack, Vorsitzender des Sportbeirates, sprach von einer sinnvollen Aufteilung, die man in vielen Besprechungen mit Kellerer und den Razorbacks gefunden habe. Vertreter des SCF hätten trotz Einladung nicht daran teilgenommen.
Mit sechs zu vier Stimmen bekam Alexa Zierl (ÖDP), die nicht Mitglied des Ausschusses ist, Rederecht. Zuvor hatte sie einen geänderten Beschlussvorschlag eingereicht. Unter anderem wollte sie erreichen, dass die Verwaltung eine weitere Variante ausarbeitet, um zu sehen, ob die Footballer nicht beim TSV West unterkommen können, denn dort gäbe es nach ihrer Ansicht genug Platz. Hierfür gab es keine Mehrheit. Und Mirko Pötzsch (SPD) befürchtete, dass Konflikte zwischen den Vereinen vorprogrammiert seien, wenn dem SCF etwas aufoktroyiert wird. Er beantragte, dass vor einer politischen Abstimmung erst einmal die Vorstände der Vereine miteinander reden sollen. Diese Idee fand keinen Zuspruch.

Wie geht es weiter?

Sollte der Stadtrat im April der Empfehlung des Fachausschusses folgen, ist eine gemeinsame Begehung der Sportanlage mit allen Beteiligten vorgesehen, bei der sämtliche Vertragsinhalte transparent gemacht und die Details zur gemeinsamen Nutzung der Sportanlage besprochen werden.

Untervermietungen von Sportanlagen geregelt

Einstimmig hat der Sportausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zu Untervermietungen von städtischen Sportanlagen sowie der jeweiligen Gastronomie durch die Vereine, die Pächter des Geländes sind, zugestimmt. Somit können sie eigenständig, das heißt ohne gesonderte Zustimmung des Ausschusses, Untervermietungen für den Trainingsbetrieb an ortsansässige und auswärtige Vereine vornehmen. Diese Erlaubnis gilt auch für die Gaststätten auf dem Areal. Anders sieht es aber beim Spielbetrieb aus. Hierfür ist in der Regel ein umfangreicheres Genehmigungsverfahren unter Beteiligung verschiedener Stellen erfor- derlich. Daher soll auch der Ausschuss im Einzelfall entscheiden, ob dies gewollt ist.




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