Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom November 2023

Dachgestaltung: Satzung wurde überarbeitet

Durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vor zwei Jahren wurden die Nutzung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen sowie die Errichtung von Dachgauben erleichtert. Daraufhin hatte Markus Droth im Namen der FW-Fraktion den Antrag gestellt, die Brucker Dachgaubensatzung aus dem Jahr 1997 abzuschaffen. Schlagworte waren die Schaffung von Wohnraum und Entbürokratisierung. Jetzt stand sein Vorstoß im Planungs- und Bauausschuss auf der Tagesordnung.

Die Verwaltung empfahl allerdings, die Satzung nur zu überarbeiten und eine neue „Dachgestaltungssatzung“ zu erlassen. Dies verhindere nicht die Schaffung von Wohnraum in Dachgeschossen, sondern würde weitere Wege öffnen, um dies zu ermöglichen, so Franziska Wiedemann von der Bauverwaltung im Sachvortrag. Dachgauben und vergleichbare Aufbauten können gemäß der BayBO nur dann verfahrensfrei sein, wenn sie sich im Geltungsbereich einer Satzung befinden und die darin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden. Das heißt, die Abschaffung der Satzung hätte zur Folge, dass keine Geneh- migungsfreistellung mehr möglich wäre. Angeführt wird außerdem, dass das Regelwerk zur Erhaltung des Ortsbilds beiträgt. Denn ein Umbau des Daches verändere die Ansicht des Gebäudes. Daher sollte die neue Satzung die Gestaltung nicht nur von Dachgauben, sondern auch von Zwerchgiebeln und Dacheinschnitten regeln. Gleichzeitig wurden Vorgaben, die sich als nicht praxistauglich erwiesen haben, gestrichen. Einiges wurde konkretisiert und manches „müssen“ durch ein „sollen“ ersetzt, erläuterte Stadtbaurat Johannes Dachsel.

Hans Schilling (FW), der die alte Version mitentwickelt hatte, sprach von einer guten Lösung und einem guten Instrumentarium. Planungsreferent Markus Britzelmair (CSU) betonte, dass die Satzung tatsächlich eine Erleichterung bringe. Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses gaben einstimmig grünes Licht für die Neufassung. Dem schloss sich danach auch der Stadtrat an.

Städtebauförderung I: Alter Schlachthof neu im Programm

Turnusmäßig stand der Jahresantrag 2024 für Maßnahmen zur Städtebauförderung in der Innenstadt auf der Tagesordnung sowohl des Planungs- und Bauausschusses (PBA) als auch des Stadtrats und wurde von beiden Gremien gebilligt.

Folgende Vorhaben werden von der Stadt für das Programmjahr 2024 angemeldet: Feinuntersuchung Taubenhaus, Umgestaltung Viehmarktplatz Süd (letzter Finanzierungsabschnitt), Wegeverbindung von der Schöngeisinger Straße auf Höhe des City-Points zur Lände, Kommunales Förderprogramm zur Innenhofbegrünung und Verfügungsfonds Stadtmarketing. Diese Projekte waren alle bereits Bestandteil des Jahresantrags 2023. Neu aufgenommen wurde der Posten „Sanierung Alter Schlachthof (Planung)“. Die förderfähigen Kosten für das Maßnahmen-Paket belaufen sich auf insgesamt rund 1,3 Millionen Euro.

Stadtbaurat Johannes Dachsel erläuterte im PBA, dass der denkmalgeschützte Alte Schlachthof in den kommenden Jahren als öffentliches Gebäude saniert werden soll. Eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor. Demnach wird derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 13,1 Millionen Euro ausgegangen. Im kommenden Jahr soll mit der Planung begonnen werden. Ein Abstimmungstermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege bezüglich einer Förderung musste auf Januar verschoben werden. Dachsel gab sich optimistisch, dass die Stadt mit einer hohen Förderung rechnen kann. Er erinnerte daran, dass es eine Pflichtaufgabe sei, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ortsbildprägende Gebäude zu erhalten. Auch das „Taubenhaus“ ist ein Baudenkmal. Derzeit steht das Gebäude leer. 2024 soll auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs Aumühle und Lände eine Machbarkeitsstudie erfolgen und ein privater Investor gesucht werden.

Mit Blick auf den Eckdatenbeschluss zur Haushaltskonsolidierung sah Alexa Zierl (ÖDP) sowohl den Ansatz für den Alten Schlachthof als auch für das Taubenhaus kritisch. Denkmalschutz sei schön, aber wo liege die Priorität, sagte sie. Sie forderte, beim Alten Schlachthof die Mittel zu reduzieren. Sitzungsleiter Christian Stangl (Grüne) betonte, dass es sich um ein einzigartiges Denkmal handele. Zudem werde durch die Sanierung die Attraktivität des gesamten Geländes gesteigert, was der Stadt dann bei der Vermarktung des Bauhofgeländes zugutekomme. Und beim Taubenhaus gebe es bereits einen Interessenten, berichtete er.

Karl Danke (BBV) fragte nach dem aktuellen Stand in Sachen barrierefreier Umbau der Unterführung an der Dachauer Straße. Dies ist laut Dachsel noch nicht final entschieden, zumal hierfür Grunderwerb nötig wäre. Thomas Brückner (Grüne) sorgte sich um die Umgestaltung der B 2 zwischen der Marthabräustraße und dem Stockmeierweg. Diese sollte eventuell vorgezogen werden. Die Straßensanierung werde von Staatlichen Bauamt Freising abschnittsweise geplant, so Dachsel. Auf Nachfrage von Franz Höfelsauer (CSU) führte er zur Amperbrücke aus, dass der Zustand nach Sicherungsarbeiten zwar wieder besser sei, das Straßenbauamt aber dennoch von einem Abbruch ausgehe. Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Städtebauförderung II: Mittel für die Konversion

Die Konversion Fliegerhorst wurde im Jahr 2012 hinsichtlich der Aufwendungen für erste Planungen wie etwa vorbereitende Untersuchungen oder den Wettbewerb in das Bayerische Städtebauförderprogramm aufgenommen. Dieses wird jährlich fortgeschrieben. Der Jahresantrag 2024 umfasst Maßnahmen mit rund 614.000 Euro förderfähigen Kosten. Enthalten sind Gutachten, Sachverständigenkosten, die städtebauliche Rahmenplanung und der städtebauliche Wettbewerb. Der Stadtrat hat das Paket in seiner November-Sitzung einstimmig beschlossen.




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