Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Januar 2024

Regelung für Bereich zwischen Amper und Schöngeisinger Straße 

Entlang der Amper stehen im Stadtzentrum viele Häuser, zum Teil mit großen Gärten. Gerade für den Bereich zwischen Ledererstraße und der sogenannten Schlachthofbrücke gab es zuletzt vermehrt Bauvoranfragen, die in erster Linie auf eine Nachverdichtung abzielten. Allesamt waren planungsrechtlich laut Stadtbaurat Johannes Dachsel nicht zulässig. Nun soll auf einem der Grundstücke ein Stelzenbau errichtet werden. Im Erdgeschoss sind Stellplätze, ein Lager und ein Technikraum vorgesehen, darüber soll es Wohnungen geben. Diesen Antrag auf Vorbescheid hat nun die Verwaltung zum Anlass genommen, dem Planungs- und Bauausschuss die Aufstellung eines sogenannten einfachen Bebauungsplans für dieses Gebiet ans Herz zu legen. Laut Dachsel ist das Vorhaben nach dem Baugesetzbuch zulässig, die Bebauung wird aber als kritisch betrachtet, denn das Vorhaben liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper. „Es gibt keine andere Stelle im Stadtgebiet, wo sich Hochwasser und Starkregen so auswirken“, sagte er. Zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt solle im Verfahren geklärt werden, wo es vertretbar ist, zu bauen. Der Bebauungsplan soll in erster Linie die unkontrollierte Entwicklung verhindern und für die Zukunft klar festgelegte Bauräume regeln. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Hierdurch würden dann auch die Bauverfahren weniger aufwändig und damit schneller in der Bearbeitung. Die bestehende Bebauung würde davon nicht tangiert werden. 
Kritik kam, weil bereits einige Grundstückseigentümer zum Teil bis direkt an die Amper gebaut haben. Laut Alexa Zierl (ÖDP) sei eh schon alles Kraut und Rüben und werde daher durch das vorgelegte Bauvorhaben nicht schlimmer. Dieser Argumentation konnte Andreas Lohde (CSU) nichts abgewinnen. Der Referent für Katastrophenschutz betonte, dass die Stadt die zentrale Akteurin beim vorbeugenden Hochwasserschutz sei. Dies erfordere eine sorgfältige und sorgsame Planung. Sonst müsse man sich gegebenenfalls bei Schäden vor Versicherungen oder Gerichten rechtfertigen, warum eine Bebauung zugelassen wurde. Rechtsamtsleiter Christian Kieser ergänzte, dass wenn man die Problemlage erkannt hat, dies Anlass genug für das Bebauungsplanverfahren sei. Und Jan Hal-bauer (Grüne) erinnerte an die Verantwortung der Politik, zu steuern und Eigentum zu schützen. „Ich bin kein Fan davon, so nah ans Wasser zu bauen“, konstatierte er, auch mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021.  
Ein Großteil der Ausschussmitglieder sprach sich letztlich für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Sicherung der künftigen Planung durch eine Veränderungssperre aus. Als nächstes wird ein Vorentwurf ausgearbeitet und dann zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtrat folgte mit deutlicher Mehrheit dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses. 

Weg frei für Eich- und Beschussamt 

Bei dem Areal geht es um das Grundstück in der Hasenheide, auf das das staatliche Eich- und Beschussamt nach entsprechender Bebauung einziehen wird. In der Planung enthalten ist eine Grünordnung. Der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Fraunhoferstraße-Ost“ wurde bereits im Frühjahr vergangenen Jahres dem Planungsausschuss vorgelegt. Es ergaben sich verschiedenste Prüfaufträge an die Verwaltung, die nun eingearbeitet worden waren wie insektenfreundliche Beleuchtung und Vermeidung von Lichtverschmutzung oder Nisthilfen für geschützte Vogel- und Fledermausarten. Zudem kamen einige Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, wobei es keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gab. Teile hiervon fanden Berücksichtigung. In seiner Januar-Sitzung billigte der Ausschuss nun den Entwurf. 




zurück zur Übersicht