Sitzung des Stadtrates vom September 2023

Verschiedenes im Stadtrat

Markt auf dem nördlichen Viehmarktplatz

Anfang Oktober wurde mit den Umbauarbeiten für den südlichen Viehmarktplatz begonnen. Die Ankündigung hat bei den Marktleuten für Unruhe gesorgt, nachdem sie nun rund ein dreiviertel Jahr auf dem nördlichen Teil ihre Stände aufbauen und dort Parkplätze während der Marktzeit fast gänzlich verschwinden müssen.

Dieter Kreis (ÖDP) berichtete im Stadtrat, dass die Befürchtung besteht, dass Kunden wegfallen. Er fragte, ob man nicht zumindest für Besucher Parkmöglichkeiten ausweisen oder besser noch den Grünen Markt auf den Volksfestplatz verlegen könnte. Willi Dräxler (BBV) ergänzte, dass man die Parkdauer auf eine Stunde beschränken könnte.

OB Christian Götz (BBV) erläuterte, dass man das Problem natürlich bedacht habe, sich bewusst für den jetzigen Interims-Standort entschieden habe. Der Volksfestplatz sei nicht in Frage gekommen, weil es auf diesem sehr großen Platz nicht möglich sei, einmal pro Woche einen Teil für den Markt abzusperren. Der ins Spiel gebrachte Parkplatz entlang der Unfaltstraße im Süden stehe wegen der Straßenverkehrsordnung nicht zur Verfügung. Außerdem fehle es an dem notwendigen Strom. Er erinnerte daran, dass es schon einmal zur Debatte stand, den Markt auf diesen Platz zu verlegen, damals hätten die Marktbeschicker dies nicht gewollt.

Man versuche, die Stände auf dem nördlichen Viehmarktplatz so zu platzieren, dass unter Umständen noch ein paar Parkplätze frei bleiben. Eine verkürzte Parkdauer wäre möglich. Was aber allein wegen der Anfahrbarkeit schwierig werden könnte. Dass die Stadt bauen will und es diese Zwischenlösung geben wird, sei den Marktleuten schon länger bekannt. Natürlich werde man versuchen, alles möglichst gut in den Griff zu bekommen.

Radweg an der Augsburger Straße

Nach dem Sachstand wegen des geplanten Radwegs zwischen Dachauer- und Augsburger Straße stadtauswärts mit Wegfall von Parkplätzen erkundigte sich Martin Kellerer (CSU). Entrüstet hatten sich 33 Geschäftsleute nach Bekanntwerden der Überlegungen mit einem Brief an die Stadt gewandt. Stadtbaurat Johannes Dachsel gab als Auskunft, dass man die Angelegenheit mit dem früheren OB Erich Raff besprochen habe und man versuchen werde, eine Lösung zu bekommen, bei der die Parkmöglichkeiten erhalten bleiben. Mehr sei bislang nicht passiert.

Autohändler an der Schöngeisinger Straße

Ebenfalls einen Sachstand wollte Markus Droth (FW) bezüglich des neuen Autohändlers an der Schöngeisinger Straße/Ecke Rothschwaiger Straße haben. Laut Bauamtsleiter Johannes Dachsel sei dies ein schwieriger Vorgang, derzeit ein formaler Schritt in Vorbereitung. Tendenz: An dieser Stelle nicht zulässig.

Ankerzentrum kann noch zwei Jahre bleiben, Personenzahl soll nicht steigen

Seit dem Jahr 2018 gibt es eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landkreis und der Stadt, dass Gebäude auf dem Fliegerhorst-Areal als Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete verwendet werden. Diese ist bis zum Ende dieses Jahres befristet mit der Option der Verlängerung um maximal zweimal ein Jahr. Die maximale Personenzahl wurde auf 1.000 festgelegt. Nun liegt eine Anfrage des Innenministeriums vor, die Nutzung einmalig um zwei Jahre, also bis Ende 2025, zu verlängern und die Personenzahl um 100 zu erhöhen.

Dieses Thema wurde in der jüngsten Stadtratssitzung diskutiert. Dem ersten Punkt wurde zugestimmt, die Mehrheit der Räte sprach sich jedoch gegen eine Erhöhung der Belegung aus. Christian Kieser, Leiter des Rechtsamts, sagte, dass aus Sicht der Verwaltung beide Punkte als gerade noch verträglich angesehen werden, zumal keine räumliche Ausdehnung vorgesehen sei und die Planungen zur Konversion des Fliegerhorstes nicht beeinträchtig werden. Er betonte aber auch, dass es damit einen Arbeitsauftrag an die Regierung und den Landkreis gebe, bereits jetzt Alternativen für die Zeit ab 2026 zu finden.

OB Christian Götz (BBV) zeigte Verständnis für unterschiedliche Meinungen, vor allem in Bezug auf die Belegungszahlen. Die maximale Zahl sei nach seiner Kenntnis lediglich eine „Spitzenlast“, die in der Vergangenheit zwar immer einmal wieder erreicht worden sei, dies sei aber nicht die Regel gewesen. Aktuell würden 700 bis 800 Menschen in der Einrichtung leben.

Als Vertreter des Landratsamtes war auch Landrat Thomas Karmasin gekommen. Er betonte, dass er dankbar über jegliche Unterkunft sei, da man aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen bereits bei Zelten auf Parkplätzen wie am Landratsamt oder optional in Tiefgaragen angekommen sei. Dies wünsche sich keiner als Unterbringung, vor allem nicht im anstehenden Winter. Er sei froh, wenn man Liegenschaften des Freistaats und der Bundeswehr nutzen kann für eine menschenwürdige Unterbringung.

Integrationsreferent Willi Dräxler (BBV) sah keine Alternative zum Fliegerhorst. Er machte aber darauf aufmerksam, dass es bei mehr als 800 Personen in den Räumlichkeiten sehr eng werde, Konflikte steigen würden. Die von der Regierung gewünschte Aufstockung der Plätze befand er als nicht verträglich – für die Bewohner, das Personal und die Anwohner. Auch gebe die Infrastruktur wie die Sanitäranlagen oder die Essensmöglichkeiten nicht mehr her. Die anderen Gemeinden des Landkreises müssten nach seiner Ansicht „in Zukunft mehr ihre Hausaufgaben machen“.

Was in den vergangenen Jahren von allen Beteiligten an Engagement geleistet wurde, verdiene Anerkennung, so Andreas Lohde (CSU). Auch habe das Quartier rund um den Fliegerhorst vieles gestemmt. Mit dem Beschluss werde eine finale Marke gesetzt. Im Sinne eines Gebens und Nehmens solle der Freistaat gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Entbehrlichkeit der für das Biodrom vorgesehenen Fläche erklären. Dies werde gebraucht, damit die BIMA in weitere Verhandlungen treten kann. Eine Aufnahme dieses Punktes in den Beschluss hielten Götz und Kieser für keine gute Idee, da die Themen nicht ursächlich zusammenhängen und daher nicht miteinander vermengt werden sollten. Außerdem habe Götz dies bereits bei einem Treffen mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann besprochen. Es wurde jedoch die Anregung aufgegriffen, im Anschreiben bei Übersendung der Entscheidung des Stadtrats nochmals darauf hinzuweisen.

Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und diese annehmen, da wir die Flächen und Gebäude auf dem Stadtgebiet haben, meinte Jan Halbauer (Grüne), auch wenn ihm kleinere Unterkünfte lieber wären. Auch er erwarte ein Entgegenkommen des Freistaats, denn die Politiker vor Ort müssten die nun zu treffende Entscheidung der Bevölkerung gegenüber verteidigen.

Jeanne-Marie Sindani (CSU) sagte, dass sie sehr traurig gewesen sei, als sie vor der Sommerpause von der Unterbringung von Menschen in Zelten gehört habe. Die Laufzeit der Dependance zu verlängern sei daher die bessere Alternative. Dies sei jedoch eine Übergangslösung, denn man müsse auch die Akzeptanz in der Bevölkerung achten: Sie solle sich sicher und wohl fühlen. Die Betreuung und Beschäftigung vor allem der jungen Geflüchteten seien wichtig, damit „sie nicht auf dumme Gedanken kommen“. Es sei eine große Aufgabe, die Bevölkerung im Blick zu haben und gleichzeitig menschenwürdige Bedingungen für die  Flüchtlinge zu schaffen.

Erste Eckpunkte für Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen

Die Stadt muss bis Jahresende gegenüber der Finanzaufsicht darlegen, wie sie den Haushalt konsolidieren will. Der dafür eingerichtete Arbeitskreis hat in seiner ersten Sitzung unter anderem beschlossen, das Verfahren für die Haushaltsplanung um einen Eckwertebeschluss zu erweitern. Ziel ist es, dem Stadtrat frühzeitig einen Überblick über die Haushaltslage zu geben und ihm zu ermöglichen, steuernd in die Haushaltsplanung einzugreifen und Schwerpunkte zu setzen. Damit wird den Ämtern der Stadtverwaltung ein verbindlicher Rahmen für die Haushaltsplanung gesetzt. Es wurden Einsparziele vorgegeben, die umgesetzt werden sollen. Auf Grund der noch laufenden Haushaltskonsolidierung sowie der Restrukturierung des Haushalts zum Thema Doppik wird der Haushalt 2024 voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2024 zur Beratung und Beschlussfassung in die politischen Gremien gebracht. Dies ist mit dem Landratsamt  abgestimmt.

Um nicht sofort nach Abschluss der Haushaltsplanung 2024 in die Planung für 2025 einsteigen zu müssen, schloss sich der Arbeitskreis der Empfehlung der Kämmerei an, für die beiden Jahre einen Doppelhaushalt aufzustellen.

Sowohl der Finanzausschuss als auch der Stadtrat stimmten den vorgelegten Vorschlägen zu.

Die wesentlichen Eckwerte sind: Die Hebesätze bei den Realsteuern Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert. Sollten sich im Jahr 2025 aus den Festsetzungen zur neuen Grundsteuer aufgrund der Reform größere Abweichung zur bisherigen ergeben, seien es deutliche Mehrbelastungen bei den Eigentümern oder Mindereinnahmen bei der Stadt, wird nachgesteuert. Bei der Umsetzung und Anmeldung neuer Maßnahmen ist größte Zurückhaltung zu üben. Sie sind nach Kriterien zu priorisieren wie rentierliche Investitionen, die ihren rechnerischen  Schuldendienst vollständig refinanzieren, Pflichtaufgaben, bei denen zu beachten ist, dass die Umsetzung langfristig die wirtschaftlichste ist sowie Fördermaßnahmen mit hohen Fördersätzen, die zu Einsparungen oder Mehreinnahmen führen. Des Weiteren sind genannt Zukunftsinvestitionen, die zu Einsparungen oder Mehreinnahmen führen sowie Investitionen in Klimaschutz und -anpassung. Soweit Maßnahmen diese Kriterien nicht erfüllen, soll auf sie verzichtet werden, dies gilt insbesondere für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die Folgekosten verursachen.

Zudem müssen Sachanträge künftig einen Vorschlag enthalten, wie die Kosten hierfür gedeckt werden können. Der Kritik beziehungsweise Sorge einiger Räte, dass gerade Anträge mit sozialem Hintergrund oder zu Themen wie Kultur und Sport dies nicht erfüllen können, entgegnete Kämmerer Marcus Eckert, dass dann geschaut werden müsse, ob an anderer Stelle auf etwas verzichtet werden kann oder Geld übrig ist. Götz ergänzte: Dieser Punkt sei ein Hilfsmittel zur Selbstdisziplinierung und ein Denkanstoß bei der Erstellung von Sachanträgen, wo das Geld hierfür herkommen soll. Dies sei in der Vergangenheit oft nicht der Fall gewesen. Der Eckwertebeschluss habe zudem in erster Linie Geltung für die Verwaltung und solle bei der Budgetplanung unterstützen. Generell müsse die Politik entscheiden, was wünschenswert und finanzierbar ist, so Eckert.

Änderungen bei den Beiräten

Aus gesundheitlichen Gründen hat Bernd Willkomm sein langjähriges Engagement im Beirat für Menschen mit Behinderung aufgeben müssen. Vom Stadtrat wurde er von seinem Ehrenamt entbunden. Einen Nachfolger gibt es nicht, die Anzahl der verbleibenden Mitglieder ist ausreichend. 
Ein Mitglied des Wirtschaftsbeirats ist in eine andere Kommune gezogen. Laut Satzung kann er weiterhin im Beirat bleiben, da er Mitglied im TuS Fürstenfeldbruck ist. Karin Geißler (BBV) regte an, im Zuge der nächsten Wahl die Satzung zu überdenken. Sie hält eine reine Mitgliedschaft in einem Verein, ohne herausgehobene Position für einen nicht ausreichenden Grund für den Verbleib in diesem Gremium.

Sachstand zum Pucher Meer II

Andreas Lohde (CSU) fragte im Stadtrat nach dem Stand zum Pucher Meer II und ob die Bevölkerung damit rechnen könne, dieses im kommenden Sommer zu nutzen. OB Christian Götz (BBV) antwortete, dass selbst wenn die Eigentümerin zum Notartermin erschienen wäre, die Inbetriebnahme gemäß dem Freiflächenerholungsverein mindestens vier Jahre gedauert hätte.
Zum Beispiel müsste das Wasserwachthaus versetzt werden, damit beide Bereiche beobachtet werden können. Es werde in den kommenden Wochen ein Gespräch mit der Eigentümerin geben. Auf die Frage nach einer möglicherweise erforderlichen Änderung des Bebauungsplans wegen der sich inzwischen dort befindenden Wakeboard-Anlage teilte Götz mit, dass diese aktuell auf einem Privatgrundstück sei und nicht gewerblich genutzt werde. Damit sei sie genehmigungsfrei. Es stünden auch weder die Belange des Naturschutzes oder des Fischereiwesens entgegen.




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