Sitzung des Stadtrates vom Juli 2023

Bürgeranfrage zum Sport im Fliegerhorst 

Bürgerinnen und Bürger haben nach der Geschäftsordnung die Möglichkeit, Anfragen zu öffentlichen Angelegenheiten an den Oberbürgermeister zu richten, die dann im Rahmen der sogenannten Bürgerfragestunde im Stadtrat behandelt werden. Sie sollten nach Möglichkeit schriftlich drei Tage vor der jeweiligen Sitzung gestellt, können aber auch mündlich in der Sitzung vorgetragen werden. Von diesem Recht wird nur sehr selten Gebrauch gemacht. So nun in der Juli-Sitzung. Ein Bürger hatte im Hinblick auf den Wettbewerb Fliegerhorst die Ansicht geäußert, dass im Auslobungstext zu wenig Rücksicht auf den Sport genommen, die Vereine zu wenig berücksichtigt worden seien. Es brauche ein nachhaltiges Sportzentrum. Konversionsmanagerin Nadja Kripgans-Noiser betonte, dass bereits ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess gestartet worden sei. Im Herbst vergangenen Jahres habe jeder die Möglichkeit gehabt, sich digital oder analog einzubringen. Es seien viele Rückmeldungen gekommen. Dieser Prozess sei aber noch nicht zu Ende: Derzeit sind die Planer, die sich am Wettbewerb beteiligen, mit einer ersten Stufe beschäftigt, bis Mitte August gebe es Ergebnisse. Dann fände eine Vorprüfung durch die Verwaltung statt, Ende September würden sie durch das Preisgericht bewertet. Direkt im Anschluss werde es die zweite Phase der Bürgerbeteiligung geben. „Nutzen Sie die Möglichkeit, die geschaffen wird und die Einladung zu einer Rückmeldung zu den Entwürfen“, forderte sie die Bevölkerung auf. 
Zu dem Thema Sportstätten stellte Kripgans-Noisser dar, wozu der Auslobungstext dient. Er sei ein Arbeitstext für die Planerinnen und Planer, um ein städtebauliches Konzept zu entwickeln. Und dies zunächst in einem relativ groben Maßstab. Dass vorhandene Sportstätten weiterbetrieben und erhalten werden sollen sowie zu integrieren sind, sei vorgegeben worden. Alles, was darüber hinausgeht, seien Fragen, die man zu einem späteren Zeitpunkt beantworten werden müsse. Es sei nicht die Aufgabe der Planer und das Ziel des Wettbewerbs zum Beispiel Betriebskonzepte zu entwickeln. Dies mache die Stadt später zusammen mit den Vereinen. 

„Verschiedenes“ im Juli-Stadtrat 

Stand in Sachen TSV West? 
Mirko Pötzsch (SPD) fragte an, wann man sich mit dem Thema TSV West/fehlende Unterlagen zum Bau in den politischen Gremien intensiv auseinandersetzen werde. Vor rund einem Jahr habe die Stadt einen Kredit bewilligt, seither höre man mal dies, mal jenes.  
OB Christian Götz (BBV) berichtete, dass das Revisionsamt seit vielen Monaten intensiv mit der Aufklärung und Sichtung der Unterlagen beschäftigt sei. Die Vereinsführung sei sehr kooperativ und wirke aktiv mit. Allerdings seien auch Dritte involviert, bei denen es schwierig sei, dass sie die erforderlichen Unterlagen beibringen. Bis Oktober sollte man aber eine klare Sicht über die Finanzlage haben. Die von Pötzsch in Halbsätzen gestellten Fragen seien im öffentlichen Gremium zudem schwierig zu behandeln. 

Wie geht es mit der Erstaufnahme weiter? 
Dies wollte Willi Dräxler (BBV) wissen. Die Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern (ROB) würde Ende des Jahres auslaufen, die dort Tätigen bräuchten Planungssicherheit, die Bevölkerung Informationen. Götz antwortete, dass eine schriftliche Anfrage der ROB vorliegt, die derzeit von der Verwaltung bearbeitet und der Stadtrat im September informiert wird. Inhaltlich wolle er sich für den Moment nicht weiter äußern. 

Neuer Autohändler, Training in den Ferien und die Razorbacks 
Diese drei Themen beschäftigten Markus Droth (FW). Er fragte, ob es bei dem neuen Autohändler an der Ecke Schöngeisinger-/Rothschwaiger Straße eine Nutzungsänderung gäbe. Götz hierzu: Dies wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Der TuS konnte in den Sommerferien immer zum Training in die Turnhalle des früheren Graf-Rasso-Gymnasiums. Dies sei jetzt kurzfristig abgesagt worden, weil kein Hausmeister, den man in der Vergangenheit auch nicht gebraucht habe, zur Verfügung stünde. Götz sagte zu, eine pragmatische Lösung zu finden und sich mit dem Verein in Verbindung zu setzen. Auf die Frage, wie es in Sachen Umkleiden für die Razorbacks auf der Lände weitergehe, meinte der Stadt-Chef, dass das Sportlerhaus aufgrund der finanziellen Lage der Stadt erst einmal zurückgestellt sei. Im September werde man aber in der Fraktionsvorsitzendenrunde nach Lösungen suchen. Vorübergehend könnte man vielleicht mit Containern arbeiten. Ab September stünden sehr gute zur Verfügung, allerdings müssten unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen geprüft werden. 

Landsberger Straße 
Andreas Lohde (CSU) merkte an, dass die Staatsstraße 2054 umgelegt worden sei, um die Landsberger Straße herabstufen zu können mit der Folge, dass eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen eingeführt wird. Bisher sei nichts passiert. Götz sagte zu, dass die Verwaltung auf den Entscheidungsträger zugehen werde. 

Änderungen in Vergabeordnung und im Baugesetzbuch 
Rechtsamtsleiter Christian Kieser berichtete über zwei juristische Themen. Zum einen wird die Bundesregierung wegen eines Vertragsverletzungsverfahres der EU-Kommission gegen die BRD eine Vorschrift in der Vergabeordnung streichen, woraus sich negative Auswirkungen bei zukünftigen städtischen Bau- und Planungszeiten ergeben werden. Bislang war es möglich, bei einem Vorhaben einzelne Fachplanungsleistungen getrennt auszuschreiben. So erreichte man nie den Schwellenwert, der eine europaweite Ausschreibung erforderlich machte. Künftig werde man selbst Planungsleistungen kleiner Bauvorhaben europaweit ausschreiben müssen. Die Baumaßnahme selbst, wenn sie unter fünf Millionen Euro bleibt, dagegen nicht. Dies sei skurril, meinte Kieser. Fachplaner gebe es in der EU nur in Deutschland und in Österreich, in den anderen Ländern arbeite man mit Generalübernehmern, die sich wiederum alle Leistungen einholen. Somit entfallen dort die Fachplanerausschreibungen. „In Brüssel wird der deutsche Sonderweg, der der Mittelstandsförderung dient, nicht verstanden“, so Kieser. 
Auf Nachfrage von Alexa Zierl (ÖDP), ob die Stadt nicht auch mit Generalübernehmern arbeiten könnte, meinte der Jurist, es sei nicht verboten, allerdings bekäme man oft hohe Fördermittel, die dann in der Regel wegfallen. Man müsste dies im Einzelfall mit der Förderstelle abklären, er gehe aber davon aus, dass eine Genehmigung eine absolute Ausnahme wäre. . 
Des Weiteren unterrichtete er das Gremium über ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Paragraf 13 b Baugesetzbuch wurde in Teilen für nichtig erklärt, weil ein Verstoß gegen Europarecht vorliegt. In dieser Vorschrift zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplan-Verfahren war bislang geregelt, dass ein Umweltbericht und damit eine artenschutzrechtliche Untersuchung nicht erforderlich ist. Dies verstößt gegen die europäische Umweltschutzrichtlinie. Für Fürstenfeldbruck sei dies derzeit nicht von Belang, da maximal im Bereich Puch der Paragraf künftig zum Tragen gekommen wäre. Da es im Stadtgebiet auch keine Bebauungspläne gibt, die jünger als ein Jahr sind, habe die Entscheidung auch keinen Einfluss auf bestehende. 

Mitglieder des Umweltbeirats berufen 

Der Stadtrat folgte in seiner Juli-Sitzung der Empfehlung des Umweltausschusses und berief folgende Bewerberinnen und Bewerber in den Umweltbeirat: Malte Geschwinder, Martin Höckenreiner, Georg Tscharke, Regina Arndt, Martin Lohde (alle bereits im Umweltbeirat gewesen), Mathilda Cimiotti und Veronika Sepp.  
Die dreijährige Amtszeit hat am 1. August begonnen. 

Gebühren für Abwasser bleiben gleich 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat im Auftrag der Stadt die bestehende Satzung zu den Entwässerungsgebühren überprüft und für die kommenden Jahre, das heißt bis 2025, neu kalkuliert. Herausgekommen ist dabei, dass die bisher erhobenen Gebühren von 1,50 Euro pro Kubikmeter für reine Schmutzwassereinleitung und 1,65 Euro pro Kubikmeter für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser beibehalten werden können. Möglich ist dies, weil seit dem Jahr 2013 Überschüsse in Höhe von 2,1 Millionen Euro entstanden sind aus einem sogenannten Sonderposten Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen. Über die Jahre bis 2025 wird dieses Geld nun verwendet, damit die Kosten für die Verbraucher stabil bleiben können. Mit nur einer Gegenstimme wurde diese Vorgehensweise vom Stadtrat beschlossen. Zudem wird der BKPV beauftragt, für den anschließenden Zeitraum 2026 bis 2030 erneut eine Gebührenkalkulation vorzunehmen. 
Alexa Zierl (ÖDP) sprach sich gegen die Auflösung des Sonderpostens aus. Stattdessen solle das Geld in das Kanalnetz investiert werden. Dem widersprach Jan Halbauer (Grüne). Die Gebühren seien nicht dazu da, etwas anzusparen, man dürfe nur so viel verlangen, wie tatsächlich benötigt werde. Dies sei gesetzlich so vorgegeben. Somit seien Rückstellungen an die Bevölkerung zurückzuführen. Dem pflichtete Kämmerer Marcus Eckert bei: „Gebühren können rechtlich nicht für Kanalsanierungen verwendet werden.“ In der Kalkulation dürfe es weder eine Unter- noch eine Überdeckung geben. Das, was sich zuletzt als Sonderposten angesammelt hatte, sei zulässig gewesen. Wenn man wie jetzt mit den Gebühren eigentlich hochgehen müsste, sei die Auflösung und Rückgabe an die Bürger richtig. Er kündigte an, dass im Rahmen der für die in Zukunft erforderlichen Starkregenplanungen Kanalbefahrun- gen und -sanierungen anstehen. Insoweit werde auf die Bürger künftig etwas zukommen und die Gebühren würden nach seiner Einschätzung ab dem Jahr 2026 steigen. 




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